FAQ – Fragen & Antworten

Auf dieser Seite möchte ich versuchen, die wichtigsten Fragen zu beantworten. Auf jeden Fall stehen aber mein Team und ich Ihnen bei allen Fragen, Problemen oder Wünschen jederzeit gerne zur Verfügung.

Ist die herausnehmbare Spange gebrochen, ein Bracket hat sich gelöst oder der Bogen sticht, so rufen Sie uns bitte umgehend an und vereinbaren einen SOS-Termin, damit wir Ihnen zeitnah helfen können. Bei der festen Spange hilft in vielen Fällen das mitgegebene Wachs oder ein zuckerfreier Kaugummi über das Wochenende.

Grundsätzlich ist eine kieferorthopädische Behandlung in jedem Alter möglich.
Frühester Zeitpunkt ist in den meisten Fällen auf Grund der Mitarbeit der Kinder das 4. Lebensjahr. In diesem Alter wird bei Zahnfehlstellungen begonnen, die die Entwicklung des Kindes nachhaltig stören. Die meisten Behandlungen starten um das 10. Lebensjahr. Bei Erwachsenen gibt es keine Altersbegrenzung.

Die Behandlungsdauer wird durch den Schweregrad der Zahn- und Kieferfehlstellung bestimmt. Kleinere Korrekturen sind in wenigen Monaten möglich, wohingegen aufwendige Therapien mehrere Jahre in Anspruch nehmen können. Insgesamt kann die Zeitspanne nach Auswertung der diagnostischen Unterlagen genauer bestimmt werden.

Die Behandlungskosten richten sich nach dem Umfang und der Art der Behandlung. Dabei bekommen privatversicherte Patienten in der Regel die Kosten erstattet. Bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse ist zwischen Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen zu unterscheiden. Bis zur Volljährigkeit wird ab einem gewissen Schweregrad die Basisversorgung übernommen. Leistungen, die darüber hinausgehen, deckt dann gegebenenfalls eine private Zusatzversicherung ab. Bei Erwachsenen werden nur schwerste Kieferfehlstellungen, bei denen eine kieferchirurgische Operation erforderlich ist, von der gesetzlichen Kasse übernommen.